Aktuell befinde sich der Beschwerdeführer noch in einem mindestens bis zum 2. Dezember 2019 andauernden Methadonabbauprogramm. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Programms sei eine möglichst zeitnahe Übernahme des Beschwerdeführers auf die FPA geplant. Für die Durchführung von begleiteten Ausgängen sei eine vorgängige Aufnahme auf die FPA im Allgemeinen zwingend. Es sei kein fixer Zeitrahmen für den Beginn und die Durchführung von begleiteten Ausgängen vorgesehen; diese Zeiträume seien individuell verschieden.