Dies habe Gründe in konzeptionellen Überlegungen bezüglich der therapeutischen Behandlung auf der FPA. Aktuell befinde sich der Beschwerdeführer nach wie vor im Status der FPA-Vorbereitung auf der sogenannten Übergangsabteilung (ÜA) der JVA Pöschwies. Ein Übertritt auf die FPA und damit eine Aufnahme der milieutherapeutischen Bezugspersonenarbeit sei erst nach dem Methadonabbau vorgesehen, was in der abstinenzorientierten Strategie der FPA im Umgang mit Suchterkrankungen begründet sei. Aktuell befinde sich der Beschwerdeführer noch in einem mindestens bis zum 2. Dezember 2019 andauernden Methadonabbauprogramm.