Zur Klärung weiterer Fragen im Zusammenhang mit dem aktuellen und zukünftig zu erwartenden Vollzugsverlauf in der JVA Pöschwies wurde oberinstanzlich eine weitere therapeutische Stellungnahme vom Psychiatrisch-Psychologischen Dienst (datierend vom 11. November 2019) eingeholt (Akten SK 19 257 pag. 217 ff.). Dieser ist zu entnehmen, dass die Angabe des Beschwerdeführers, dass mit ihm bisher keine begleiteten Ausgänge durchgeführt worden seien, stimme. Dies habe Gründe in konzeptionellen Überlegungen bezüglich der therapeutischen Behandlung auf der FPA.