Das sei das Prozedere, welches seitens der FPA angeboten werde, weil es sich zur schrittweisen Öffnung des Vollzugs in der Vergangenheit bewährt habe. Wenn von Beginn an Vollzugslockerungen durchgeführt werden sollten, dann sei eine Einweisung des Klienten in ein anderes, offenes Massnahmezentrum der folgerichtige Schritt.