36. Gemäss therapeutischer Stellungnahme vom 16. Juli 2019 (Akten SK 19 257 pag. 57 ff.) von G.________, Psychologe FPA beim Psychiatrisch-Psychologischen Dienst des Kantons Zürich, sei der Beschwerdeführer, nachdem er sich nach seinem Eintritt in die JVA Pöschwies vom 24. September 2018 bis zum 25. Oktober 2018 in der sogenannten Eintrittsgruppe befunden habe, in die Übergangsgruppe (ÜG) verlegt worden. Von dort aus sei er am 18. November 2018 auf die Integrationsgruppe, die primär der Betreuung und Stabilisierung von Personen mit psychischen Leiden diene, versetzt worden.