829). Ausserdem stellt die Beziehung zu ihr für den Beschwerdeführer eine Möglichkeit dar, seine Sexualität – die bei ihm diagnostizierte Pädophilie ist nicht vom ausschliesslichen Typ – deliktsfrei leben zu können (vgl. Gutachten Dr. F.________, Vollzugsakten pag. 668 f.). Es bestehen mithin – immer unter der Bedingung, dass damit aus Sicht der behandelnden Therapeuten keine ernstliche, realistische Gefahr eines Lockerungsmissbrauchs einhergeht – auch legalprognostische Gründe für die Gewährung unbegleiteter Ausgänge und Urlaube.