Auch im Hinblick auf das baldige Erreichen der (bisherigen) Höchstdauer der stationären therapeutischen Massnahme gilt es, diese Fragen möglichst zeitnah zu beantworten. Ihnen kommt in Bezug auf das 12 künftige Setting (Notwendigkeit sowie ggf. Art und Ausgestaltung einer weiterführenden Massnahme) erhebliche Relevanz zu. Die Vollzugsbehörde war im Übrigen ursprünglich ebenfalls offen für solche von ihr als sinnvoll und grundsätzlich unbedenklich bezeichnete Expositionstrainings (Vollzugsakten pag. 1055b).