Das Risiko eines Lockerungsmissbrauchs werde als gering eingeschätzt. Aufgrund der bestehenden Risikofaktoren müsse allerdings auch langfristig mit hoher Wahrscheinlichkeit damit gerechnet werden, dass maximal ein offener Vollzug mit begleiteten Urlauben möglich sein werde (amtliche Akten 2018.POM.70 pag. 45 f).