Sollte ein Wechsel der behandelnden Institution beschlossen werden, kämen für die Durchführung z.B. die Forensisch-Psychiatrische Abteilung der JVA Pöschwies oder die UPK Basel in Frage. Eine allfällige Weiterführung der Massnahme in einem Massnahmenzentrum, wie z.B. dem Massnahmenzentrum St. Johannsen oder im VZ Klosterfiechten, solle abhängig von Therapiefortschritten und nach erfolgreich durchgeführten Urlauben aus der geschlossenen Einrichtung erfolgen.