Hierzu hat sich der Gutachter dahingehend geäussert, dass im betreuten Rahmen und bei begleiteten Ausgängen die Wahrscheinlichkeit, dass der Beschwerdeführer weitere Kinder missbrauchen werde, als gering zu bezeichnen sei. Aus Sicht des Gutachters ist die Durchführung begleiteter Ausgänge aufgrund des geringen Risikos für pädosexuelle Straftaten während solcher Ausgänge und geringer Fluchtgefahr vertretbar. Sollte ein Wechsel der behandelnden Institution beschlossen werden, kämen für die Durchführung z.B. die Forensisch-Psychiatrische Abteilung der JVA Pöschwies oder die UPK Basel in Frage.