34. Vorab kann festgestellt werden, dass das sich in den Akten befindliche forensischpsychiatrische Verlaufsgutachten von Med. Pract. D.________, Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 9. Mai 2018 datiert und die entsprechende psychiatrische Exploration im April 2018 erfolgte, also vor ca. 22 Monaten (amtliche Akten 2018.POM.70 pag. 155). Aktenkundig ist, dass die Therapie des Beschwerdeführers zuletzt ins Stocken geraten war. Vor diesem Hintergrund kann somit nicht davon ausgegangen werden, der Zustand des Beschwerdeführers habe sich in der Zwischenzeit im Vergleich zum Begutachtungszeitpunkt wesentlich geändert.