Der Beschwerdeführer befinde sich heute erst seit kurzem auf der Einstiegsgruppe (EG) der JVA Pöschwies und es sei offenbar noch völlig ungewiss, wann er in das milieutherapeutische Setting der Forensisch-Psychiatrischen Abteilung (FPA) übertreten könne. Nach der Konzeption der Massnahmeninstitution und der Vollzugsbehörde werde es noch Monate dauern, bis der Entscheid des Obergerichts vom 1. November 2018 (ansatzweise) umgesetzt sei.