Langfristig sei ein moderates bis deutliches Rückfallrisiko für sexuelle Handlungen mit Kind festzustellen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Beschwerdeführer die Massnahme eines Tages erfolgreich beenden werde und mit vertretbaren Risiken nach Hause entlassen werden könne, müsse gemäss dem Gutachten als sehr gering bezeichnet werden. Bei geringer Fluchtgefahr empfehle der Gutachter den offenen Vollzug erst mittelfristig, in Abhängigkeit von Therapiefortschritten und nachdem sich der Beschwerdeführer im Rahmen von begleiteten Lockerungen aus dem geschlossenen Vollzug heraus bewährt habe.