dophilie. Legalprognostisch relevante Fortschritte habe der Beschwerdeführer gemäss gutachterlicher Einschätzung, welche sich im Ergebnis mit der Auffassung des behandelnden Therapeuten und der Betreuung in der JVA Solothurn decke, nicht zu erzielen vermocht. Die bisherige deliktspräventive Behandlung sei eindeutig als nicht relevant erfolgreich zu beurteilen. Langfristig sei ein moderates bis deutliches Rückfallrisiko für sexuelle Handlungen mit Kind festzustellen.