26. Die POM hielt im Entscheid vom 14. Februar 2019 zusammengefasst fest, dass der Beschwerdeführer gemäss jüngstem forensisch-psychiatrischem Gutachten vom 9. Mai 2018 an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit unreifen und narzisstischen Anteilen, an einer Pädophilie vom nicht ausschliesslichen Typ und nicht beschränkt auf Inzest, an verschiedenen fetischistischen Affinitäten sowie an verschiedenen sonstigen sexuellen Affinitäten wie der Vorliebe für Körpergerüche und den Geruch von Urin leide.