187) verzichteten. Die POM liess sich innert Frist nicht vernehmen. Mit Eingabe vom 11. November 2019 (Akten SK 19 257 pag. 217 ff.) nahm das Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich, Psychiatrisch-Psychologischer Dienst, zu den Fragen der Verfahrensleitung Stellung. Mit Verfügung vom 15. November 2019 (Akten SK 19 257 pag. 203 f.) wurde den Parteien Gelegenheit gegeben, sich zur therapeutischen Stellungnahme zu äussern. Der Beschwerdeführer kam dieser Möglichkeit mit Eingabe vom 26. November 2019 nach (Akten SK 19 257 pag.