22. Mit Verfügung vom 21. Oktober 2019 (Akten SK 19 257 pag. 175 f.) forderte die Verfahrensleitung die JVA Pöschwies auf, in Ergänzung zur sich bereits in den Akten befindlichen therapeutischen Stellungnahme vom 16. Juli 2019 diverse Fragen zum aktuellen und zukünftigen Vollzugsverlauf des Beschwerdeführers zu beantworten. Den Parteien wurde Gelegenheit gegeben, zusätzliche Fragen an die JVA Pöschwies zu beantragen, worauf sowohl die Generalstaatsanwaltschaft mit Schreiben vom 23. Oktober 2019 (Akten SK 19 257 pag. 185) als auch der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 28. Oktober 2019 (Akten SK 19 257 pag. 187) verzichteten.