18. Mit Verfügung vom 7. August 2019 (Akten SK 19 257 pag. 73 f.) räumte die Verfahrensleitung dem Beschwerdeführer die Gelegenheit zur Einreichung einer Replik ein. Diese nahm der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 17. September 2019 innert erstreckter Frist wahr (Akten SK 19 257 pag. 153 ff.).