4 verwies sie vollumfänglich auf ihre Ausführungen im angefochtenen Entscheid (Akten SK 19 257 pag. 39). 17. Innert der mit Verfügung vom 30. Juli 2019 (Akten SK 19 257 pag. 49 f.) gewährten Frist gelangte beim Obergericht die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft ein. Staatsanwältin E.________ stellte die folgenden Anträge (vgl. Akten SK 19 257 pag. 67 ff.): 1.