15. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 2. Strafkammer am 1. Juli 2019 das Beschwerdeverfahren SK 19 257 und forderte die POM auf, innert Frist eine Stellungnahme sowie die Vollzugsakten des Beschwerdeführers einzureichen (Akten SK 19 257 pag. 39 ff.). 16. Mit Schreiben vom 17. Juli 2019 beantragte die POM die Abweisung der Beschwerde 2, soweit darauf eingetreten werden könne. Betreffend das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege enthielt sich die POM eines Antrags. Zur Begründung