2. Unter o/e- Kostenfolge zulasten des Staates. Im Falle eines Unterliegens sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Prozessführung und Verbeiständung mit dem Unterzeichneten zu bewilligen. Verfahrensantrag: Es sei dem Beschwerdeführer insofern ein Replikrecht zu gewähren, als ihm Gelegenheit zu geben ist, auf eine Vernehmlassung oder Stellungnahme der Beschwerdegegner zu replizieren.