1. Es sei der Entscheid der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vom 22. Mai 2019 sowie die Verfügung des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern, Bewährungs- und Vollzugsdienste, vom 20. Dezember 2018 insofern für gesetzeswidrig resp. bundesrechtswidrig zu erklären und aufzuheben, als die Vorinstanz resp. die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern gerichtlich anzuweisen seien, A.________ unverzüglich in eine geeignete (offene resp. halboffene) Vollzugseinrichtung zu verlegen. 2. Unter o/e- Kostenfolge zulasten des Staates.