12. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 28. Januar 2019 Beschwerde bei der POM (vgl. amtliche Akten 2019.POMGS.102 pag. 11 ff.) und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung sowie die Anweisung an die BVD, ihn unverzüglich in eine geeignete Massnahmeinstitution zu verlegen, in der begleitete Ausgänge zeitnah durchgeführt werden könnten. Zudem stellte er ein Gesuch um Gewährung des Rechts zur unentgeltlichen Rechtspflege unter Beiordnung seines Rechtsvertreters als amtlichen Anwalt.