1. Es sei der Entscheid der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vom 14. Februar 2019 sowie die Verfügung des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern, Bewährungs- und Vollzugsdienste, vom 18. Dezember 2017 für gesetzeswidrig resp. bundesrechtswidrig zu erklären und vollumfänglich aufzuheben. 2. Die Vorinstanz resp. die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern seien gerichtlich anzuweisen, A.________ unverzüglich in eine (geeignete) offene Vollzugseinrichtung zu verlegen. 3. Unter o/e- Kostenfolge zulasten des Staates.