nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist resp. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde - dem Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV; nur Dispositiv; nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zusammen mit der Rechtskraftbescheinigung oder dem Hinweis, dass Beschwerde erhoben wurde) 41 Bern, 19. Januar 2021 Im Namen der 2. Strafkammer Der Präsident i.V.: Oberrichter Schmid