Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher B.________ für die notwendige amtliche Verteidigung von A.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 3'100.70. Die Rückzahlungspflicht für A.________ entfällt (Art. 135 Abs. 4 StPO e contrario). IV. Weiter wird verfügt: 1. Die Zustimmung zur Löschung der von A.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN 15 558587 79) nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 1 Bst. f i.V.m. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).