Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22. Mai 2019 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als das Strafverfahren gegen A.________ wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung, angeblich begangen am 12. September 2015 in Bern, infolge Verjährung und ohne Ausrichtung einer Entschädigung oder Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. des Landfriedensbruchs, begangen am 12. September 2015 in Bern; 2. der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen am 12. September 2015 in Bern;