27. Konkrete Strafe Der Beschuldigte wird somit zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend insgesamt CHF 4'500.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 6. Oktober 2015 verurteilt. VIII. Kosten und Entschädigung