37 Vorstrafen wurden grösstenteils unbedingt ausgesprochen oder deren bedingter Vollzug musste widerrufen werden. Sodann liegt Delinquenz während laufendem Strafverfahren vor. Die zahlreichen unbedingten Geldstrafen (vgl. pag. 305 ff.) scheinen den Beschuldigten nicht zu beeindrucken. Unter diesen Umständen muss dem Beschuldigten eine schlechte Prognose gestellt werden und die Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 90.00 ist unbedingt auszusprechen.