Mit Verweis auf das beiliegende Berechnungsformular Tagessatz resultiert eine Tagessatzhöhe von CHF 90.00. Der Beschuldigte ist demnach zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend total CHF 4'500.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 6. Oktober 2015, zu verurteilen.