Der Beschuldigte führt die Q.________(Tätigkeit) in X.________(Ort) (pag. 20) und erzielt wie erwähnt ein monatliches Nettoeinkommen (inkl. 13. Monatslohn) von CHF 4'400.00, seine Frau ein solches von CHF 3'800.00. Weiter verfügt der Beschuldigte über CHF 500'000.00 Hypothekarschulden sowie CHF 45'000.00 an Schulden anderer Art (pag. 302 f.). Die Lebenshaltungskosten des Beschuldigten rechtfertigen einen Pauschalabzug von 20 %. Mit Verweis auf das beiliegende Berechnungsformular Tagessatz resultiert eine Tagessatzhöhe von CHF 90.00.