Die Kammer erachtet eine hypothetische Gesamtstrafe von 170 Tagessätzen Geldstrafe vorliegend als angemessen. Nach Abzug der bereits rechtskräftigen Grundstrafe resultiert daraus eine Zusatzstrafe von 50 Tagessätzen Geldstrafe für den Landfriedensbruch und die Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, zu welcher der Beschuldigte zu verurteilen ist.