302). Der Beschuldigte verfügt weiter über eine Liegenschaft in X.________(Ort). Er lebt mithin in stabilen beruflichen und finanziellen Verhältnissen. Mit seiner Frau ist er nach islamischem Recht verheiratet, sie haben eine Tochter im Alter von 17 Jahren (pag. 20; pag. 178 Z. 34 ff.; pag. 182 Z. 24 ff.). Der Y.________(Person) ist im Oktober 2019 verstorben (pag. 299). Insgesamt wirken sich das Vorleben und das Verhalten nach der Tat straferhöhend aus. Das Verhalten des Beschuldigten im Strafverfahren wirkt sich neutral aus.