Die letzte Verurteilung des Beschuldigten datiert vom 13. Dezember 2019, womit Delinquenz während laufendem Verfahren vorliegt. Er ist in der Türkei aufgewachsen, will dort neun Schuljahre absolviert, von 1991-1999 in Deutschland gelebt und dort die Q.________(Lehre) gemacht haben. Nach seiner Rückkehr in die Türkei zufolge politischer Probleme sei er im Mai 2001 in die Schweiz gekommen (pag. 20; pag. 178 Z. 31 ff.). Gegenwärtig arbeitet der Beschuldigte als Q.________(Beruf) (pag. 20). Damit erzielt er ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 4'400.00 (inkl. 13. Monatslohn). Seine Frau erzielt ein solches von CHF 3'800.00 (pag. 302).