260 aStGB zu begehen, sie durch seine Gegenwart in ihrem Tun bestärkte oder zumindest ermutigte. Eine erhöhte kriminelle Energie oder eine ausgeprägte Verwerflichkeit seines Handelns ist vor diesem Hintergrund dagegen zu verneinen. Das objektive Tatverschulden ist als leicht zu bezeichnen. Eine Strafe von 40 Tagessätzen Geldstrafe scheint hierfür angemessen. 21.2 Subjektive Tatschwere Der Beschuldigte will infolge einer in T.________(Ort) (Türkei) gegen Kurden gerichteten, von der Regierung P.________ ausgehenden Gewalttat (pag.