V.12.2 sowie Ziff. V.12.3.2) und den unbestrittenen Sachverhalt ist für die Kammer erstellt, dass der Beschuldigte bewusst an der Demonstration teilnehmen wollte, diese als gewalttätig erkannte und dennoch in ihr verblieb. 25 12.4 Beweisfazit Der Sachverhalt gemäss Strafbefehl ist für die Kammer erstellt (pag. 49; siehe Ziff. V.11.1). VI. Rechtliche Würdigung