Die Behauptung, wonach der Beschuldigte um 13:30 Uhr gekommen sein, beim Casinoplatz eine Stunde gewartet haben und um ca. 14:30 Uhr gegangen sein will (pag. 23 Z. 138 ff., 167), ist auch mit Verweis auf den Berichtsrapport des Polizeikommandos vom 14. September 2015 (pag. 13) und dem entsprechenden Mailverkehr vom 25. September 2015 (pag. 15, 17: vgl. die Kontrollen durch die Polizei auf dem Casinoplatz erfolgte zwischen 12:00 und 12:30 Uhr, d.h. vor dem Überqueren der Kirchenfeldbrücke [pag. 13; vgl. dazu die Generalstaatsanwaltschaft: pag. 330]) widerlegt.