Vor diesem Hintergrund sind die Aussagen des Beschuldigten nicht glaubhaft. Er befand sich erwiesenermassen auf dem Helvetiaplatz, als polizeiliche Aufforderungen missachtet wurden und es zum Einsatz von Tränengas kam. Ausser Frage steht sodann, dass der Beschuldigte Teil der Kundgebungsgruppe war, als es zu den Ausschreitungen gegenüber der Polizei (Werfen von Vierkanthölzer, Holzstöcken, gefüllten PET-Flaschen und weiteren Gegenständen), zum Sitzstreik sowie zum Zurückdrängen der Gruppe über die Kirchenfeldbrücke kam. Die Behauptung, wonach der Beschuldigte um 13:30 Uhr gekommen sein, beim Casinoplatz eine Stunde gewartet haben und um ca. 14:30 Uhr gegangen sein will (pag.