_, Partnerin des Beschuldigten, zeigen, bestritt auch sie, dass sich die Familie und damit implizit auch der Beschuldigte im Zeitpunkt der Zurückdrängung der kurdischen Kundgebungsteilnehmer in Richtung Kirchenfeldbrücke bzw. beim Sitzstreik vor Ort befunden hätten: - Anlässlich der polizeilichen Ersteinvernahme vom 14. Dezember 2016 (pag. 96 ff.) sagte C.________ aus, sich mit dem Beschuldigten sowie den beiden Kindern an die Kundgebung begeben zu haben (pag. 99 Z. 88 f.). Nach Erkennen einer türkischen Fahne habe sie die Tochter und der Beschuldigte den Y.________(Person) genommen und sie seien sofort gegangen.