Im Rahmen der polizeilichen Erstbefragung vom 14. Dezember 2016 (pag. 19 ff.) sagte der Beschuldigte einerseits aus, seine Frau und seine Tochter in der Menge verloren zu haben. Er habe sie beide in den vielen Leuten zu suchen begonnen (pag. 22 Z. 95 f.). Nach den von ihm gehörten und verstandenen polizeilichen Durchsagen sowie nachdem er dort türkische I.________ [gemeint: türkische I.________ seiner Q.________] gesehen habe, will er die Örtlichkeit mit seinem Y.________(Person) sofort verlassen haben (pag. 22 Z. 91 f.).