19 Art. 292 StGB seien durch die Polizei um 12:59 Uhr sowie um 13:01 Uhr Abmahnungen zur Räumung des Helvetiaplatzes bzw. zum Verlassen der unbewilligten Kundgebung erfolgt. Diesen Abmahnungen seien die Kundgebungsteilnehmer nicht nachgekommen. Als Reaktion auf die polizeiliche Intervention hätten Kundgebungsteilnehmer Vierkanthölzer, Holzstöcke, gefüllte PET-Flaschen, Steine und weitere Gegenstände gegen die intervenierenden Polizeikräfte geworfen.