Die von der H.________(Gruppierung) geplante und bereits im Vorfeld bewilligte «türkische Kundgebung» für den 12. September 2015, 14:00 Uhr auf dem Helvetiaplatz, habe die kurdisch ethnische Minderheit als Anlass genommen, zu einer Gegenkundgebung aufzurufen. Obwohl das R.________(Behörde) am 11. September 2015 eine entsprechende Bewilligung abgelehnt habe, sei auf etlichen sozialen Plattformen sowie kurdischen Webseiten zur Gegenkundgebung aufgerufen worden. Es hätten sich am 12. September 2015 gegen 11:30 Uhr gegen 200 bis 300 Kurden auf dem Helvetiaplatz versammelt, die kontinuierlich weiteren Zulauf erhalten hätten.