Die nachträgliche Geltendmachung leuchtet nicht ein. Die Kammer erachtet dieses Vorbringen als Schutzbehauptung und stellt auch auf die polizeiliche Einvernahme vom 14. Dezember 2016 ab. 12.3.2 Zu den Geschehnissen im Raum Kirchenfeldbrücke–Casinoplatz Gemäss Anzeigerapport vom 21. Dezember 2017 (pag. 8 ff.) spielte sich am 12. September 2015 Folgendes ab: Die von der H.________(Gruppierung) geplante und bereits im Vorfeld bewilligte «türkische Kundgebung» für den 12. September 2015, 14:00 Uhr auf dem Helvetiaplatz, habe die kurdisch ethnische Minderheit als Anlass genommen, zu einer Gegenkundgebung aufzurufen.