18 Es sei zu Diskussionen mit der Dolmetscherin gekommen. Die Befragung sei sogar deshalb unterbrochen worden (pag. 179 Z. 16 ff.). Weiter wurde verbalisiert, dass der damalige Rechtsbeistand des Beschuldigten, Fürsprecher D.________, mitgeteilt habe, damals bei der Polizei eine Verbalisierung verlangt zu haben, die Polizei dies aber verneint habe, woraufhin er nicht weiter insistiert habe. Es sei aber wirklich so, dass es damals Probleme mit der Übersetzerin gegeben habe (pag. 179 Z. 24 ff.).