Dies gilt es mit Blick auf allfällige Erinnerungslücken sowie Widersprüche und Unklarheiten in den Aussagen des Beschuldigten zu beachten. Einwand der Verständigungsprobleme mit der Übersetzerin Anlässlich der Hauptverhandlung vom 22. Mai 2019 machte der Beschuldigte auf Vorhalt eigener Aussagen geltend, es sei bei der polizeilichen Befragung vom 14. Dezember 2016 zu Verständigungsproblemen mit der Übersetzerin gekommen. «Herr D.________ war damals auch dabei. Ich sprach sogar von Diktator P.________, die Übersetzerin wollte das gar nicht übersetzen» (pag. 177 Z. 32 ff.).