11.2 Unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte gibt zu, sich am 12. September 2015 aufgrund der geplanten kurdischen Demonstration auf den Helvetiaplatz begeben zu haben und bei der Kundgebung zugegen gewesen zu sein (pag. 21 Z. 36, 39 f., 48 ff.; pag. 176 Z. 12 ff., 21 ff.). Er habe sich zu ihm bekannten Männern gesellt, für eine gewisse Zeit dort stehend und sitzend verweilt, sich mithin bis ca. 13:30 Uhr auf dem Helvetiaplatz befunden (pag. 22 Z. 111; pag. 176 Z. 12 f., 23 ff.). Das plötzliche Polizeiaufgebot bzw. die damit verbundene Aufregung habe er wahrgenommen (pag.