Die Polizei forderte die Kundgebungsteilnehmer um 12.59 Uhr und um 13.01 Uhr mittels Wagenlautsprecher und Megaphone sowie unter Hinweis auf die Strafandrohung von Art. 292 StGB auf, den Helvetiaplatz zu räumen und die Kundgebungsansammlung zu verlassen. Der Beschuldigte, welcher an der unbewilligten Kundgebung teilnahm, kam dieser für ihn klaren Aufforderung nicht nach.