11. Sachverhalt 11.1 Vorwurf gemäss Strafbefehl Im Strafbefehl vom 11. Juli 2018 wird dem Beschuldigten vorgeworfen, sich des Landfriedensbruchs (Art. 260 Abs. 1 StGB) sowie der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 Ziff. 2 Abs. 1 StGB), begangen am 12. September 2015 von ca. 11:30 Uhr bis ca. 17:00 Uhr in Bern, schuldig gemacht zu haben (pag. 49). Der Strafbefehl umschreibt den Sachverhalt wie folgt (pag. 49):