Der vorliegende Fall kann angesichts des Verlaufes bzw. der gesamten Auswirkungen nicht mehr als Bagatelle bezeichnet werden. Konkret ist der Auffassung der Kammer nach zu berücksichtigen, dass Kundgebungsteilnehmende als Reaktion auf die polizeiliche Intervention Vierkanthölzer, Holzstöcke, gefüllte PET-Flaschen, Steine und weitere Gegenstände gegen die intervenierenden Polizeikräfte warfen und Teilnehmende mittels Sitzstreik Widerstand gegen polizeiliche Anordnungen leisteten. Zudem kam es auch zu massiven Ausschreitungen und Übergriffen gegen die Polizei, zu Sachbeschädigungen an einem Polizeifahrzeug und es wurden Polizisten verletzt (pag. 9 f.). Damit ist für die Kammer er-