11 abstraktes Gefährdungsdelikt (HEIMGARTNER, in: Basler Kommentar, StGB/JStG, 4. Aufl. 2019, N 17 zu Art. 285 StGB). Basierend auf den Ausführungen zum Tatbestand des Landfriedensbruchs gilt weitgehend Analoges hinsichtlich Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Überdies stünde die Annahme, dass es sich auch bei diesem zu beurteilenden Delikt sowohl abstrakt wie auch konkret um eine schwere Straftat i.S.v.